Krebsvorsorge
1. Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen
Nach den aktuellen Krebsfrüherkennungs-Richtlinien (oKFE-RL und KFE-RL) haben Sie als gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf folgende Leistungen:
ab dem Alter von 20 Jahren
Früherkennung von Krebserkrankungen des Genitales:
- gezielte Anamnese (incl. HPV-Impfstatus) - jährlich
- Betrachtung der genitalen Hautregion - jährlich
- bimanuelle gynäkologische Tastuntersuchung - jährlich
- Spiegeleinstellung der Portio (Scheidenteil der Gebärmutter) - jährlich
- Entnahme von Untersuchungsmaterial von der Portio-Oberfläche und aus dem Gebärmutterhalskanal
- im Alter von 20 - 34 Jahren: Zytologie-Abstrich (Pap-Abstrich) - jährlich
- ab 35 Jahre: Zytologie- und HPV-Abstrich (alle 3 Jahre; in den Jahren dazwischen nur bei Auffälligkeiten)
zusätzlich ab dem Alter von 30 Jahren
Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust
- Abtasten der Brustdrüsen und der regionären Lymphknoten einschließlich der Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung
- Betrachtung der entsprechenden Hautregion
zusätzlich ab dem Alter von 50 Jahren
Früherkennung von Krebserkrankungen des Enddarms und des
Dickdarms sowie Erweiterung der Brustkrebsfrüherkennung
- Information und Motivation zum Mammographiescreening, das zwischen 50 und 69 Jahren alle 2 Jahre empfohlen wird
- Information (einmalig) über das Gesamtprogramm der Darmkrebsvorsorge möglichst frühzeitig ab dem Alter von 50 Jahren und eine weitere Beratung ab dem Alter von 55 Jahren
- Test auf occultes Blut im Stuhl (jährlich ab dem Alter von 50 Jahren bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres)
- Zwei Koloskopien im Abstand von 10 Jahren ab dem Alter von 55 Jahren (werden diese nicht in Anspruch genommen, besteht ein zweijährlicher Anspruch auf einen Test auf occultes Blut im Stuhl)