Erweiterte Mutter­schafts­vorsorge

Aber auch ohne vorbestehende Risiken, bei normaler Schwangerschaft, kann durch den Einsatz zusätzlicher Untersuchungen dem Bedürfnis nach höchstmöglicher Sicherheit für Sie und ihr Kind entsprochen werden.

Solche Zusatzleistungen sind:

  • Toxoplasmose-Suchtest: Toxoplasmose ist eine an sich harmlose grippeähnliche Infektion, die durch nicht ausreichend erhitztes Fleisch, durch rohe Eier oder durch Katzenkot übertragen werden kann. Problematisch ist eine Erstinfektion in der Schwangerschaft, da diese zu schweren Schäden an Gehirn und Augen des Kindes führen kann. Durch einen entsprechenden Test kann festgestellt werden ob sich im Blut entsprechende Antikörper befinden, Sie also vor dieser Infektion geschützt sind. Außerdem kann bei nicht vorhandenem Schutz durch eine Verlaufskontrolle ein möglicher Toxoplasmenkontakt erkannt werden und dann eine antibiotische Therapie durchgeführt werden.
  • Untersuchung auf Windpocken
  • Untersuchung auf Ringelröteln
  • Untersuchung auf Zytomegalie
  • Wunsch-Ultraschall in der Schwangerschaft: Zusatzuntersuchungen zu den o. g. drei vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen bei unauffälligem Schwangerschaftsverlauf zur fortlaufenden Ultraschallüberwachung der Schwangerschaft mit Messung der Scheitel-Steiß-Länge zu Beginn der Schwangerschaft und Gewichtsschätzung des Kindes in der zweiten Schwangerschaftshälfte
  • GBS-Screening (Test auf B-Streptokokken): B-Streptokokken sind Bakterien, die relativ häufig (bei ca. 20 – 30 % der Schwangeren) die Scheide und den Darm besiedeln ohne Beschwerden zu verursachen oder für die Schwangere eine Gefahr darzustellen. Eine Gefährdung besteht jedoch für das Neugeborene! Unter der Geburt kann es zu einer Übertragung der Bakterien auf das Kind und zur Entstehung einer fieberhaften, zum Teil schwer verlaufenden Infektion kommen. In den meisten Fällen kann eine Infektion des Neugeborenen verhindert werden, wenn die Besiedelung der Mutter mit B-Streptokokken erkannt wird und unter der Geburt die Mutter vorsorglich ein Antibiotikum erhält. Hierzu wird von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe allen Schwangeren das GBS-Screening empfohlen. Dieses wird am Ende der Schwangerschaft (35. – 37. SSW) durchgeführt.

Die aufgeführten Zusatzleistungen sind als IGeL (= Individuelle Gesundheitsleistungen) keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung!