Mutterschaftsvorsorge

Mit Einführung der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge (Untersuchungen bis zur 32. SSW alle 4 Wochen, danach alle 2 Wochen) wurden Schwangerschafts- und Geburtsverläufe deutlich sicherer, nicht zuletzt durch die von Ihrer Krankenkasse finanzierten drei Basis-Ultraschalluntersuchungen (9. bis 12. SSW, 19. bis 22. SSW [seit dem 01. Juli 2013 auch als erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung], 29. bis 32. SSW) sowie der Wehenaufzeichnung und Aufzeichnung der kindlichen Herzaktionen (CTG) bei entsprechendem Risiko.

Erfreulicherweise wurde am 03. März 2012 endlich auch ein Test auf Schwangerschaftsdiabetes in die gesetzliche Mutterschaftsvorsorge aufgenommen, nachdem die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe schon seit einigen Jahren diesen Test empfiehlt. Der Test ist für Sie also seit dem 03.03.12 kostenlos.

Leistungen nach Mutterschaftsrichtlinien:

  • Mutterpassanlage mit Blutentnahme (Blutgruppe mit Rhesusfaktor und Antikörpersuchtest)
  • Fachgebundene humangenetische Beratung zur fetalen Blutgruppenbestimmung und ggf. Veranlassung der Bestimmung
  • Rötelntest bzw. Impfstatus-Überprüfung, Kontrolle bei fehlender Immunität
  • Luestest
  • Chlamydiennachweis
  • Beratung zum HIV-Test und ggf. Durchführung des Tests
  • Ernährungsberatung
  • Beratung und Aufklärung zu den drei Basis-Ultraschalluntersuchungen
  • 3 Basisultraschalluntersuchungen, ggf. als erweiterte in der 19. – 22. SSW
  • Fachgebundene humangenetische Beratung zur NIPD (NaTALIA)und ggf. Veranlassung der Diagnostik - auch diese Untersuchung ist seit dem 01.07.22 eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse
  • Blutdruckmessung
  • Urinuntersuchung
  • Gewichtskontrolle
  • Hämoglobinbestimmung
  • Kontrolle des Standes der Gebärmutter
  • Kontrolle der kindlichen Herzaktionen
  • Feststellung der Lage des Kindes
  • Antikörpersuchtest-Kontrolle
  • Ggf. Rhesusprophylaxe
  • Screening auf Gestationsdiabetes in der 25. – 28. SSW
  • Ggf. CTG
  • Hepatitis-B-Screening (HBs-Ag)
  • Bescheinigung für die Krankenkasse ab der 34. SSW
  • Impfung gegen Keuchhusten (nur als Kombinationsimpfstoff verfügbar) ab der 28. SSW - nur bei Gefahr für eine Frühgeburt erfolgt die Impfung früher
  • Impfung gegen saisonale Grippe ab Mitte Oktober - bei gesunden Schwangeren erst ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, bei bestimmten Vorerkrankungen schon im ersten.